Public Procurement Act

Vorschlag für eine Verordnung · COM(2026) 590 final · 2026/0265 (COD)
DE

Die neuen EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe

Eine Verordnung für alle öffentlichen Aufträge in der Union

Der Vorschlag der Kommission ersetzt die Richtlinien von 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe, die Sektoren und die Konzessionen durch eine einzige, unmittelbar geltende Verordnung. Hier können Sie sie Artikel für Artikel lesen, mit allen Verweisen verlinkt.

  • 149Artikel
  • 7Teile
  • 66Erwägungsgründe
  • 8Anhänge

Rechtliche Angaben

Dokument
COM(2026) 590 final · Brüssel, 9. September 2026
Interinstitutionelles Dossier
2026/0265 (COD)
Titel
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Aufträge und Konzessionen, zur Aufhebung der Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1370/2007, (EU) 2023/1542, (EU) 2024/1157, (EU) 2024/1252, (EU) 2024/1735, (EU) 2024/1781, (EU) 2024/2847, (EU) 2024/3110 und (EU) 2025/40 sowie der Richtlinien 2008/98/EG, (EU) 2019/882, (EU) 2022/2381, (EU) 2023/1791 und (EU) 2024/1760 (Public Procurement Act)
Rechtsgrundlage
AEUV, artikel 114, artikel 294
Verfahren
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren · Text von Bedeutung für den EWR
Hebt auf
Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU
Zuständige Organe
Europäisches Parlament: federführender Ausschuss noch nicht benannt
Rat der Europäischen Union: Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ · Gruppe „Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum“
Europäische Kommission: Stéphane Séjourné · Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU
Amtliche Sprachfassungen
EN (EUR-Lex; die Übersetzungen auf dieser Website sind nicht amtlich)

Nicht amtliche Übersetzung von Proiecta S.r.l.: Im Zweifel ist der englische Text maßgeblich. Die verbindlichen Texte werden auf EUR-Lex veröffentlicht.

Gesetzgebungsverfahren

  1. Vorschlag der Kommission9. September 2026
  2. Europäisches Parlament und RatStandpunkte in erster LesungAktueller Stand
  3. Interinstitutionelle VerhandlungenTrilog
  4. AnnahmeVeröffentlichung im Amtsblatt
  5. InkrafttretenGilt zwei Jahre später (Art. 149)

Letzte Ereignisse

  1. Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe
  2. Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe
  3. Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe
  4. Annahme eines Vorschlags für einen Rechtsakt durch die Kommission

Vollständiger Zeitplan im EU Law Tracker · Quelle: EU Law Tracker (Europäisches Parlament, Rat, Kommission), täglich aktualisiert.

Aufbau der Verordnung

Erwägungsgründe

Die 66 Erwägungsgründe legen die Gründe für die Verordnung dar und helfen bei der Auslegung ihrer Artikel.

Erwägungsgründe lesen (1)–(66) →