Public Procurement ActVorschlag für eine Verordnung · COM(2026) 590 final · 2026/0265 (COD)
DE

Anhang IIIVerfahren und Rechtsakte der Union zu Genehmigungen

Liste der Verfahren und Rechtsakte der Union nach Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 117 Absatz 1

Die folgenden Verfahren, die eine angemessene vorherige Transparenz gewährleisten, gelten für die Erteilung von Genehmigungen auf der Grundlage anderer Rechtsakte der Union, die keine „besonderen oder ausschließlichen Rechte“ im Sinne der Artikel 8 und 117 dieser Verordnung darstellen:

a)Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb von Erdgasanlagen nach den Verfahren gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates1;

b)Genehmigung oder Aufforderung zur Angebotsabgabe für den Bau neuer Stromerzeugungsanlagen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates2;

c)die Erteilung von Genehmigungen in Bezug auf einen Postdienst nach den Verfahren gemäß Artikel 9 der Richtlinie 97/67/EG;

d)ein Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung einer Tätigkeit, die mit der Nutzung von Kohlenwasserstoffen verbunden ist, gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates3;

e)die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen, Straßenbahnen, Eisenbahnen oder Untergrundbahnen, der auf der Grundlage eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 3 jener Verordnung vergeben wurde, sofern die Laufzeit des Auftrags Artikel 4 Absatz 3 oder Artikel 4 Absatz 4 jener Verordnung entspricht4.

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