Anhang IIInternationale Übereinkommen im Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht
Liste der internationalen Übereinkommen im Bereich des Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechts nach Artikel 4 Absatz 4, Artikel 50 Absatz 4 und Artikel 55 Absatz 4
1.Übereinkommen 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes;
2.IAO-Übereinkommen 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen;
3.IAO-Übereinkommen 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit;
4.IAO-Übereinkommen 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit;
5.IAO-Übereinkommen 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung;
6.IAO-Übereinkommen 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf;
7.IAO-Übereinkommen 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit;
8.IAO-Übereinkommen 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit;
9.Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht und im Rahmen dieses Übereinkommens geschlossenes Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen;
10.Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Basler Übereinkommen);
11.Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (Stockholmer POP-Übereinkommen);
12.Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (UNEP/FAO) (PIC-Übereinkommen), Rotterdam, 10. September 1998, und seine drei regionalen Protokolle.